Vereinsmeierei und Mobbing durch den Vorstand des Förderverein Museums-Schnellboot e.V. 
(Wie der Vereinsvorstand die demokratische Grundrechte mit den Füssen trat und sich selber über die eigene Vereinssatzung hinwegsetzte)
zurück
Diesen Auszug aus meinem Vereinsleben bitte ich nicht als Abrechnung mit dem Förderverein und auch nicht als Kampagne gegen den bestehenden Förderverein zu werten.
Nach längerer Rufschädigungskampagne des Vorstandes, besser durch Karl Scheuch, gegen mich möchte ich nun öffentlich Stellung dazu beziehen.
Dieses ist nicht nur eine Rufschädigungskampagne gegen mich als Person, sondern auch gegen mich als Seitenbetreiber meiner drei  Webpräsenzen im Internet, insbesondere von schnellboot.net.
Bekannt ist auch das rechtswidrige Ausschlussverfahren gegen mich unter dem Vorsitz von Karl Scheuch.
Viele der Vereinsmitlglieder fragten sich berechtigt, musste ich zweimal vor Gericht ziehen ?
Ja, ich mußte es tun und es ging nicht anders.
Auch ein halbes Jahr später nach dem vom Vorstand des Fördervereins unter der Leitung von Karl Scheuch eingeleiteten rechtswidrigen Ausschlussverfahren gegen mich, wurde durch den Vorstand, ebenfalls vertreten durch Karl Scheuch, in aller Öffentlichkeit mein Name in Verruf gebracht und weiterhin Unwahrheiten über meine Person vertreitet.
Ich reichte beim Amtsgericht Jever gegen den 1. Vorsitzenden Karl Scheuch allerdings als Privatperson, nicht gegen den Fördervein, den Antrag einer einstweiligen Verfügung zur Unterlassung von weiteren Verleumdungen gegen mich ein.
Karl Scheuch gab in diesem Gerichtsverfahren zu, dass seine Äusserungen über mich:
"Klaus Gaeth hatte den Förderverein wegen Copyrightverletzung angezeigt" und "Es ist nicht der ersten Vereinsausschluss den ich erfahre" falsch sind.
Die Berichtigung seiner vorher fälschlich gemachten Behauptungen über mich hatte der 1. Vorsitzende Karl Scheuch auf der anschliessenden Mitgliederversammlung am 29.07.2006 widerrufen, nachzulesen im Protokoll zur MV vom 29.07.2006 .
Eine Klage wegen des rechtswidrigen Ausschlussverfahren reichte ich beim Amtsgericht Bremerhaven ein.
Am Tag der mündlichen Verhandlung am 27.11.2006 beim Amtsgericht in Bremerhaven erschien der 1. Vorsitzende Karl Scheuch.
Ebenfalls der stellv. Vorsitzende Klausdieter Heidemann, dieser nahm in den Besucherreihen seinen Platz ein und war auch nicht vorgeladen zur Verhandlung.
Bereits zu Beginn der Verhandlung wurde der stellv. Vorsitzende Klausdieter Heidemann in der Besucherreihen sitzend zur Ruhe gebeten.
Dieses kümmerte ihn jedoch nicht, verstärkt durch seine spätere Zwischenrufe in der Gerichtsverhandlung aus den Besucherreihen.
Karl Scheuch und auch der Besucher Klausdieter Heidemann zeigten keine Einsicht, alles war fristgerecht abgelaufen.
Ebenso hätte ich mich über die Webseiten des Vereins oder die eines dritten Seitenbetreibers, wer auch immer, fristgerecht informieren können.
Dieses  und anderes wurde in der späteren ausführlichen Erörterung vom Richter zurückgewiesen.
Es lag im Übrigen auch ein Satzungsverstoß durch den Vorstand vor, eine ordnungsgemäße Zustellung der Einladung hätte 4 Wochen als Bekanntgabe einer MV den Mitgliedern vorliegen müssen.
Ebenso wurde mir ein ordentliches Recht auf öffentliches Gehör durch den Vorstand im Asschlussverfahren verweigert.
Als ich damals den Leiter des Ausschlussverfahren hierzu befragt war die Antwort des 1. Vorsitzenden: Wo steht das geschrieben?
Nach der ausführlichen Erörterung schlug der vorsitzende Richter dann den Vergleich vor,  dass der Mitgliederbeschluß vom 04.02.2006  über meinen Ausschluß aufgehoben wird, die Kosten des Verfahrens der Verein trägt.
Beide Seiten stimmten diesem Vorschlag zu.
Am 16.12.2006 wurde dann durch ein Rundbrief vom 1. Vorsitzenden Karl Scheuch an die Mitglieder bekannt gegeben, dass ich wieder Mitglied bin.
Auszugsweise:......durch Neueintritte und durch gerichtlichen Vergleich mit Herrn Gaeth am 27.11.2006(der Ausschluss war wegen zu
spät erfolgter Einladung zur Versammlung am 04.02.2006 unrechtmäßig;sonstige Gründe standen nicht zur Debatte).....
Eindeutig falsch, Herr Scheuch leugnet seinen Verstoss auf "Ordentliches Recht auf öffentliches Gehör".
Demnach bestand wiederholt die Gefahr, dass ich weiteren Lügen und Streitigkeiten vom Vorstand ausgesetzt sein könnte, sodaß ich meinen Austritt bekannt gab.
Die Kosten des Gerichtsverfahren tragen im Übrigen die Beklagten und werden sicherlich durch die Kassenbücher des Vereines laufen.