Eine Abmahnung wider besseren Wissens
Am 18.03.2010 unterzeichnete die Inhaberin des Onlineshops, Brigitte Haberland aus Oranienburg, eine Vollmacht, dass ihre Rechtsvertretung zum 31.03.2010 mir eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung übermittelte.Frau Brigitte Haberland betreibt den Onlineshop schnellboot-shop.de
In dem Schreiben Ihrer Rechtsvertretung ist nicht klar definiert mit welchen Artikel sie diese Abmahnung begründet.
Ich gehe einmal davon aus sie meint die Artikel eines Hamburger Schiffs- und Marinefotografen, wovon sie (Stand 01.04.2010) nur 8 Gedenkblätter im gebrauchten Zustand im Angebotsprogramm ihres Andenkenshops online hat.
Auffällig war an diesem Tag und auch noch Tage später, nachdem ich den Shop schnellboot-shop.de im Browser eingab wurde ich in das Unterverzeichnis /eshop/catalog/ der Webseite von schnellboot-s53-pelikan.de weitergeleitet.
Die von Frau Haberland in den Wege geleitete Abmanhung ist einfach nur lachhaft, denn die von ihr betriebene Webseite schnellboot-shop.de hat weder ein erforderliches Impressum, noch AGB`s mit einer Widerrufsbelehrung, zu dem hat diese diese Seite keinen Angebotsinhalt der mit mir im Wettbewerb stehen kann.
Hier ist der eindeutige BEWEIS <== draufklicken und den Film laufen lassen.
Es ist schon auffällig das in beiden Fällen ein Domänenihaber vorhanden ist, dieser ist namentlich bei denic.de als Uwe Haberland zu erfahren.
Uwe Haberland war auch derjenige welcher via Rundmail und ein einem deutschen Schnellbootforum behauptete, dass schnellboot.net tot ist.
Er selber gibt auf seiter Seite bekannt, dass er alle Nutzungsrechte von Dritten für die Veröffentlichungen auf seiner Seite vorliegen hat.
Wider besseren Wissen gibt der Domaineninhaber auch bekannt, dass er die Quellen in der Fussnote nennt und dass ihm dieses Material kostenfrei zur Verfügung gestellt wurde.
Das ist nicht ganz richtig, für die besagten Schiffskarten in der Tat trifft dieses nicht zu, denn hier ist bereits der Urherheber an die/den Betreiber wegen verschiedener Punkte herangetreten, u.a. auch wegen des Verstosses gegen das Urheberrecht herangetreten.
Trotz dieser Kenntnis über den Urheberrechtsverstoss der beiden Betreiber wurde mir die Abmahung überstellt.
Nun stellt sich sicherlich die Frage, wie kann ich also ein einem, ich zietiere aus dem Anwaltsschreiben, wettbewerblichen Konkurenzverhältnis mit den beiden stehen?
Wie kann kann Frau Brigitte Haberland Unterlassungsansprüche gegen mich geltend machen, wenn sie diese Artikel auf Grund von fehlenden Nutzungsrechten so nicht vertreiben darf, wie sie es bei Vollmachtserteilung und beim Erhalt des anwaltlichichen Schreibens vom 31.03.2010 tat?
Hast Du oder haben Sie sich einmal die Frage gestellt, warum auf der Shopseite vom Pelikan gebrauchte Gedenkblätter teurer verkauft werden als sie beim Produzenten am Stand oder im Versand kosten?
Der Gegenstandswert ist auf 9.000,00 € festgesetzt.
Wie kommt diese Summe zu stande?
Ehrlich gesagt, ich habe keinen blassen Schimmer.
Wie geschrieben, ich vermute, dass es sich um die Schiffkarten handelt.
Für momentan 8 gebraucht erworbene Artikel ist das allerhand.
Selbst bei Neuware mit einem Einkaufspreis von 4,00 € und einem Verkaufspreis der Gedenkblätter von 5,00 € ergibt sich ein reiner Nettoerlös von 1,00 €.
Habe ich damit etwa den Abverkauf, 9.000,00 € geteilt durch 1,00 €, von 9.000 Gedenkblättern damit verhindert?
Habe ich ihr damit einen Umsatzverlust von 45.000,00 € (9.000 Blätter à 5,00 €) mit einer Nettomarge von 9.000,00 € zugefügt?
Kann sie mir gegenüber überhaupt einen Anspruch geltend machen, wenn sie mit dem Abverkauf dieser Blätter selber gegen das geltende (Urheber)Recht verstösst?
Wir, also ich, Du und Sie dürfen gespannt sein, wie diese Geschiche weitergeht.
Tut mir mal einen Gefallen, geht mal auf den besagten Shop, seht mal nach unter Impressum und Kontakt, notiert den Namen und auch mal die Mailadresse, sofert nicht geändert.
Dann klickt einmal rechts auf das Logo mit dem GEPRÜFTER ONLINESHOP, seht mal nach wer da steht, denkt Euch euren Teil dazu, aber die auf dem PELIKAN genannte Shopinhaberin ist es nicht.
Kann mir einer erklären warum nicht?
Die im Impressum des Shops genannte Mailanschrift ist vielen bekann, UWE HABERLAND, wenn er Dir, Ihnen und mir schreibt.
Wer steckt denn nun wirklich hinter dem Onlinshop auf der Pelikan-Seite?
Wie kann die Shopinhaberin die Abmahnung geltend machen, wenn gleich der Domäneninhaber und Webmaster Uwe Haberland behauptet, dass meine Seite schnellboot.net tot ist?
Wer kann mir dieses erklären?
Beiden Betreibern ist bekannt, dass ich meinen privaten Verkauf seit 2006 im Netz habe, 2008 wurde wieder einmal Schützenhilfe geleistet, warum dauerte es dennoch 3 Jahre bis zu Abmahnung wegen des Abverkaufs?
Was ist der Hintergedanke?
Den noch zum Schluss: Ein Kamerad von Dir oder Ihnen machte sich die Mühe einer Vermittlung weit vor der Abmahung.
Diese wurde seitens Uwe Haberland alles andere als freundlich ausgeschlagen.